Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Verkauf von Werbemitteln der valantic GmbH an Mitarbeiter. Soweit gesetzlich zulässig, sind sie im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen für den gesamten, auch künftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, verbindlich, auch wenn sie bei späteren Geschäftsvorgängen nicht erwähnt werden. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen treten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an die Stelle früherer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch für Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungsschreiben.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3
Ergänzend finden die Bedingungen des zwischen uns und der valantic GmbH geschlossenen Rahmenvertrags Anwendung.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1
Die Angaben in unseren Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen, sowie unsere Angebote aufgrund von Aufträgen (Bestellungen) sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2.2
Ein Auftrag (eine Bestellung) gilt durch uns erst als angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt wird, hiervon können wir eine Ausnahme für Aufträge, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, machen.
2.3
Nebenabreden und Vertragsänderungen durch die für uns handelnden Personen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Lieferzeit
3.1
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben für den Einzelauftrag Lieferzeiten ausdrücklich schriftlich zugesichert. Als Zusicherung gilt nicht die Angabe einer Kalenderwoche auf unserer Auftragsbestätigung.
3.2
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
3.3
Der jeweilige Liefertermin führt nicht zum Bestehen eines absoluten Fixgeschäfts. Soweit ein Fixgeschäft im Einzelfall beabsichtigt sein sollte, muss dies zuvor gesondert schriftlich vereinbart werden.
3.4
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Krieg, Terrorismus, Embargo, Blockade, Aufstand, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Orkan, Flutwelle, Vulkanausbruch, Epidemie oder Quarantäne, Gesetz, Anordnung, Verkündung, Vorschrift, Verordnung, Aufforderung, Handlung oder Unterlassung einer Regierungsstelle, insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, oder sonstige behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
3.5
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferzeiten zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
4. Lieferung, Gefahrenübergang
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferung und Gefahrübergang in Ländern der EWR, EFTA sowie in sonstige Länder, gemäß EXW Incoterms 2010 („ab Werk“) als vereinbart.
5. Lieferumfang
5.1
Der Lieferumfang wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Hiervon kann bei Aufträgen, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, von uns abgesehen werden.
5.2
Liegt dem Auftrag ein Entwurf, Modell oder Andruck zugrunde, bleiben Änderungen vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird oder die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
5.3
Minder- oder Mehrlieferungen von +/- 10%, stellen keinen Mangel dar und werden vom Kunden entsprechend vergütet.
6. Abnahme und Gefahrenübergang bei Annahme und Versandverzögerung
6.1
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen.
6.2
Nimmt der Kunde den Liefergegenstand nicht an, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
6.3
Die Gefahr geht, falls sie nicht schon früher auf den Kunde übergegangen ist, spätestens mit der Annahme des Liefergegenstandes auf ihn über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, obwohl er zur Annahme verpflichtet ist, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist.
7. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
7.1
Wir behalten das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der Einzellieferung sowie bis zur Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Kaufpreisforderungen gegenüber dem Kunden, aus Einzelaufträgen, die von zwischen uns und dem Kunden geltenden Rahmenverträgen und Lokalvereinbarungen umfasst sind.
7.2
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungspersonen und sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
7.3
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
7.4
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.5
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7.6
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
7.7
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gewährleistung, Mängelhaftung
8.1
Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, richtet sich die Gewährleistung im Zweifel nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.4
Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.5
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
9. Gesamthaftung
9.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2
Die Begrenzung nach 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Schutzrechte
10.1
Entwürfe und Muster sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2
Von uns gefertigte Klischees, Reproduktionen, Modelle, Vorlagen, Werkzeuge o.ä. sind unser Eigentum und können auch nach Bezahlung des Liefergegenstandes durch den Kunden nicht heraus verlangt werden.
10.3
Korrekturabzüge senden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch zu. Wesentliche Änderungen und Zusätze, sowie wiederholte Änderungen werden gesondert berechnet.
11. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Verzugszinsen
11.1
Die Preise für die Vertragsprodukte (verstehen sich EXW Incoterms 2010 benannter Bestimmungsort). Diese Preisbestimmung gilt stets und ungeachtet der im Übrigen ggf. abweichend vereinbarten Lieferbestimmungen. Die für die Aus- und Einfuhr notwendigen Zollformalitäten sowie alle Zölle, Steuern und andere Abgaben, die bei der Aus- und Einfuhr der Vertragsprodukte fällig werden, und die Kosten für ihre Durchfuhr durch jedes Land vor Lieferung, trägt der Kunde, soweit solche anfallen.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
11.2
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Liefergegenstandes mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ausschließlich auf eines der in der Rechnung angegebenen Kontos zu erfolgen.
11.3
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Entgegennahme von Wechseln bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
11.4
Verzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, sowie zusätzlich auch früher durch Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit ein. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.
Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf (5) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde kein Verbraucher, berechnen wir Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB für das Jahr mit neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
11.5
Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich derjenigen Lieferung zu, auf die sich die jeweilige Zahlungsverpflichtung bezieht.
12. Widerrufsrecht
12.1
Soweit Sie Nutzer sind, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer persönlichen beruflichen Tätigkeit zuzuschreiben ist, haben Sie die rechtliche Möglichkeit, den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag zu widerrufen uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen. Diese Stornierung muss schriftlich, in elektronischer Form oder durch Rücksendung der Ware an uns erfolgen. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Widerrufserklärung fristgerecht weiterzuleiten.
12.2
Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge über die Lieferung von Waren, die wir auf der Grundlage Ihrer Spezifikationen hergestellt haben oder die eindeutig an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst wurden oder die aufgrund ihrer Art oder Rückgabe nicht zurückgegeben werden können, die sich schnell verschlechtern können oder deren Ablaufdatum überschritten würde. Das Rückgaberecht gilt auch nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufnahmen oder Software, wenn Sie das Siegel der Datenträger gebrochen haben.
12.3
Nach der wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts sind Sie zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind von Ihnen zu tragen.
12.4
Die Stornierung reichen Sie bitte hier über den Widerufantragantrag ein.
12.5
Im Falle einer wirksamen Ausübung des Widerrufsrechts werden die von beiden Parteien erhaltenen Dienstleistungen zurückgegeben und gegebenenfalls Verwendungen (z. B. Nutzungsvorteile) zurückgegeben. Im Falle einer Verschlechterung der Ware kann eine Entschädigung für Wertverlust geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf die Inspektion der Ware zurückzuführen ist, die Sie in einem normalen Einzelhandelsgeschäft hätten durchführen können. Andernfalls können Sie die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für Wertverlust vermeiden, wenn Sie die Waren nicht als Eigentümer verwenden und keine Verwendung vornehmen, die ihren Wert beeinträchtigen würde.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum Internationalen Privatrecht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
14. Sonstiges
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Ottobrunn, im Februar 2021
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